Die Sollbruchstelle der Jugendhilfe: Das Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Ökonomie
In der täglichen Praxis der Kinder- und Jugendhilfe existiert ein unsichtbarer, aber tiefgreifender Graben. Auf der einen Seite steht der Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), dessen primärer gesetzlicher Auftrag in der Abwendung von Kindeswohlgefährdung und der Initiierung bedarfsgerechter Hilfen zur Erziehung liegt. Auf der anderen Seite agiert die wirtschaftliche Jugendhilfe, die im Rahmen der kommunalen Haushaltskonsolidierung über die Freigabe erheblicher finanzieller Ressourcen zu entscheiden hat. Dieses Spannungsfeld verschärft sich dramatisch, sobald eine Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach Paragraph 35 SGB VIII im Raum steht. Diese Hilfeform ist intensiv, hochgradig individualisiert und verursacht naturgemäß Kosten, die weit über den pauschalierten Tagessätzen von Standard-Wohngruppen liegen.
Der Kern des Problems liegt selten im mangelnden guten Willen der Beteiligten, sondern in einer chronischen Sprachlosigkeit zwischen den Abteilungen. Pädagogische Argumente, die auf Bindungstheorien, emotionaler Nachreifung oder traumapädagogischen Erkenntnissen basieren, verpuffen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe, wenn sie nicht in die Kategorien von Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit übersetzt werden. Wer eine ISE-Maßnahme erfolgreich begründen will, muss die Perspektive wechseln. Es gilt zu beweisen, dass die teuerste Maßnahme im aktuellen Moment die einzig wirksame und somit langfristig die kostengünstigste Intervention darstellt.
Wenn ein Jugendlicher durch alle Raster fällt, betrifft dies nicht nur den Einzelfall. Es belastet die Familiengerichte, die Verfahrensbeistände, die Sozialämter und schlussendlich die gesamte Gesellschaft. Eine unvollständige oder rein emotional formulierte Begründung führt zu zeitraubenden Ablehnungs- und Widerspruchsverfahren. Während dieser bürokratischen Verzögerungen eskaliert die Situation des jungen Menschen im Hochrisiko-Setting ungebremst weiter. Die Folge sind teure Fehlplatzierungen, die am Ende ein Vielfaches dessen kosten, was eine rechtzeitig installierte, spezialisierte Einzelbetreuung beansprucht hätte.
Die Anatomie des Hochrisiko-Settings: Eskalationsverläufe und die Fiktion von Standardmaßnahmen
Um zu verstehen, warum klassische Hilfeformen im Bereich der sogenannten Systemsprenger scheitern müssen, ist ein ungeschönter Blick auf die Realität der Risiko-Settings erforderlich. Wir sprechen hier von Jugendlichen, die eine verheerende Biografie aus multiplen Beziehungsabbrüchen, chronischer Vernachlässigung, Missbrauch oder schweren neuropsychiatrischen Einschränkungen mitbringen. In einer regulären Wohngruppe nach Paragraph 34 SGB VIII prallen diese tief traumatisierten jungen Menschen auf ein System, das auf Gruppenfähigkeit, Regeleinhaltung und kollektive Strukturen ausgelegt ist.
Der typische Eskalationsverlauf vollzieht sich mit einer tragischen Vorhersehbarkeit. Der Jugendliche, getrieben von einer tiefen inneren Unruhe und der ständigen Erwartung erneuter Zurückweisung, testet die Grenzen des Systems aus. Das Spektrum reicht von totaler Schulverweigerung und exzessivem Drogenkonsum über Delinquenz bis hin zu massiver Selbst- oder Fremdgefährdung. Das pädagogische Team einer Standard-Einrichtung, das oft ohne ausreichende Supervision oder spezifische Traumazertifizierung arbeitet, gerät innerhalb kürzester Zeit in eine Überforderungssituation. Um die restliche Gruppe und das eigene Personal zu schützen, reagiert die Einrichtung mit Abmahnungen, zeitweisen Suspendierungen und schließlich mit der unausweichlichen Freiplatz-Meldung.
Sobald diese Freiplatz-Meldungen für Systemsprenger auf dem Tisch des ASD landen, beginnt die verzweifelte Suche nach einer Alternative. Die Realität ist jedoch von massiven Versorgungslücken geprägt. Reguläre freie Träger lehnen die Aufnahme aufgrund des extremen Risikoprofils sofort ab. Das Jugendamt steht mit dem Rücken zur Wand. In dieser Notlage greifen Kommunen notgedrungen zu Provisorien wie der wiederholten Not-Inobhutnahme nach Paragraph 42 SGB VIII oder der temporären Unterbringung in der geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese Maßnahmen sind nicht nur ungeeignet, die zugrundeliegenden Traumata zu bearbeiten, sondern sie verfestigen die Störung und treiben die Kosten in astronomische Höhen, ohne jemals eine nachhaltige Stabilisierung zu bewirken.
Der rechtliche Hebel: Die dogmatische Begründung des Paragraph 35 SGB VIII im Gefüge des Jugendhilferechts
Die rechtssichere Begründung einer ISE-Maßnahme erfordert eine präzise Subsumtion unter die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale. Ausgangspunkt ist immer der allgemeine Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach Paragraph 27 SGB VIII. Dieser besagt, dass ein personensorgeberechtigter Anspruch auf Hilfe hat, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Intensivmaßnahme nach Paragraph 35 SGB VIII stellt hierbei die spezialisierteste Ausformung dar. Sie ist explizit für Jugendliche konzipiert, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.
Ein entscheidender Begründungsbaustein ist der Nachweis, dass alle anderen, weniger intensiven Hilfeformen bereits erfolglos ausgeschöpft wurden oder aufgrund der Schwere des Falles von vornherein als ungeeignet eingestuft werden müssen. Dies entspricht dem sozialrechtlichen Grundsatz der Erforderlichkeit. Wenn der ASD im Hilfeplanverfahren nach Paragraph 36 SGB VIII darlegt, dass eine Unterbringung in einer Wohngruppe nach Paragraph 34 SGB VIII aufgrund der extremen Reizüberflutung und der Gefahr von Gegenübertragungsreaktionen kontraindiziert ist, muss die wirtschaftliche Jugendhilfe dieser fachlichen Einschätzung ein erhebliches Gewicht beimessen.
Zudem überschneiden sich die Lebenslagen dieser Jugendlichen fast immer mit den Tatbeständen des Paragraph 35a SGB VIII, also dem Vorliegen einer seelischen Behinderung oder einer drohenden Beeinträchtigung der Teilhabe. Dies betrifft insbesondere Klienten mit Autismus, ADHS, FASD oder einer chronifizierten Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). In diesen Fällen ist die Argumentation eng mit den Prinzipien der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und den Schnittstellen zum SGB XII zu verknüpfen. Wenn eine massive Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, die bereits die Familiengerichte nach Paragraph 50 SGB VIII auf den Plan gerufen hat, oder wenn es sich um unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) im Sinne der Paragraphen 42a und 42f SGB VIII handelt, verdichtet sich der unbestimmte Rechtsbegriff des unabweisbaren Bedarfs. Der ASD muss unmissverständlich klarmachen, dass die Verweigerung der adäquaten Hilfe eine eklatante Verletzung des staatlichen Schutzauftrags nach Paragraph 8a SGB VIII darstellt.
Die Sprache der Wirtschaftlichkeit: Wie der ASD Kostenargumente proaktiv entkräftet
Um die wirtschaftliche Jugendhilfe zu überzeugen, darf die Argumentation nicht beim pädagogischen Bedarf stehenbleiben. Sie muss die ökonomischen Konsequenzen des Nichthandelns detailliert vorrechnen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist von Gesetz wegen an die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden. Daher ist es die Pflicht des ASD, nachzuweisen, dass eine scheinbar kostengünstigere Verwahrung des Jugendlichen in einer ungeeigneten Struktur am Ende zu einer massiven finanziellen Fehlallokation führt.
Eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung vergleicht die Kosten der vorgeschlagenen ISE-Maßnahme mit den kumulierten Kosten der absehbaren Systembrüche. Wenn ein Jugendlicher aufgrund fehlender Betreuung weiter delinquiert, die Schule verweigert und regelmäßige Polizeieinsätze sowie psychiatrische Notaufnahmen verursacht, beläuft sich der finanzielle Aufwand für die öffentliche Hand innerhalb weniger Monate auf Summen, die eine professionelle Einzelmaßnahme weit übersteigen. Der ASD sollte in seiner Vorlage präzise auflisten, welche Kosten durch die bisherigen abgebrochenen Maßnahmen, Klinikaufenthalte und gerichtlichen Verfahren bereits entstanden sind.
Der entscheidende Hebel ist die Argumentation der Haltekraft. Eine spezialisierte ISE-Maßnahme zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Krisen im System behält und nicht durch einen erneuten Abbruch an das Jugendamt zurückdelegiert. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der gewählte freie Träger über die strukturelle Kompetenz verfügt, selbst in Phasen massiver Eskalation standzuhalten, transformiert sich die Investition von einem unkalkulierbaren Kostenrisiko in eine steuerbare, zielführende Leistung. Der Fokus verschiebt sich somit von den reinen monatlichen Kosten hin zur Gesamteffizienz der Hilfe über den gesamten Bewilligungszeitraum.
Das Praxisbeispiel der Komplexität: Diagnosen, Traumata und die Grenzen der klassischen Heimerziehung
Um die Notwendigkeit einer individuellen Betreuungsstruktur plastisch zu untermauern, hilft der Blick auf eine typische, anonymisierte Fallkonstellation aus der Praxis der intensivpädagogischen Grenzbereiche. Betrachten wir den Fall des 14-jährigen Jan. In seiner Krankenakte finden sich die Diagnosen FASD (Fetales Alkoholsyndrom), eine ausgeprägte ADHS, eine schwere Bindungsstörung sowie eine komplexe PTBS nach jahrelanger häuslicher Gewalt und Vernachlässigung. Jan zeigt eine totale Schulverweigerung, reagiert auf visuelle und akustische Reize mit sofortiger körperlicher Aggression und neigt zu unvorhersehbaren Weglauftendenzen, bei denen er sich in delinquenten Milieus bewegt.
Jan hat bereits vier verschiedene Regelwohngruppen nach Paragraph 34 SGB VIII durchlaufen. Jede dieser Maßnahmen endete nach spätestens drei Monaten mit einer fristlosen Kündigung durch den Träger, da Jan für die anderen Kinder und das Personal nicht mehr tragbar war. In einer klassischen Gruppe führt Jans FASD-bedingte Unfähigkeit, Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zu begreifen, zu ständigen Konflikten. Die pädagogischen Fachkräfte versuchen, mit den üblichen Konsequenzsystemen zu arbeiten, was Jan jedoch aufgrund seiner Hirnschädigung nicht verarbeiten kann. Er erlebt diese Systeme als erneute Ablehnung und dekompensiert vollkommen.
An diesem Punkt wird deutlich, dass jede weitere Platzierung in einem herkömmlichen Gruppensystem eine bewusste Fehlplatzierung wäre. Jan benötigt keine Erziehung im kollektiven Sinne, sondern ein hochgradig reizarmes, absolut sicheres und individuell steuerbares Umfeld. Sein geschädigtes Nervensystem muss in einem geschützten Raum die Möglichkeit erhalten, überhaupt erst in einen Zustand der basalen Regulation zu finden. Eine solche Umgebung kann nur eine intensivpädagogische Einzelmaßnahme bieten, die sich flexibel an seine tagesaktuellen Belastungsgrenzen anpasst und in der Beziehungsarbeit keine Konkurrenz zulässt.
SOLSYSTEM Struktur Kompetenz: Warum maßgeschneiderte Individualität die einzig nachhaltige Struktur ist
An dieser Schnittstelle der totalen Systemüberforderung setzt das Konzept von SOLSYSTEM Struktur Kompetenz an. Wenn die klassischen Institutionen kapitulieren, bietet diese spezialisierte Struktur eine radikale Abkehr von der kollektiven Verwahrung. SOLSYSTEM Struktur Kompetenz zeichnet sich dadurch aus, dass es für den Jugendlichen ein exklusives, autarkes Mikrosystem erschafft. Dies geschieht häufig im Rahmen von innovativen ISE Reiseprojekten mit Solsystem oder durch die Etablierung von solitären Wohnformen im In- und Ausland.
Der entscheidende Vorteil dieses Ansatzes liegt in der absoluten Kontrolle der Reizumgebung. Der Jugendliche wird aus seinem schädigenden Kontext und den destruktiven Peer-Groups herausgelöst. Im Zentrum der Maßnahme stehen sogenannte Strukturhelfer. Diese Betreuer sind keine klassischen Schichtdienstmitarbeiter, die nach acht Stunden den Raum verlassen, sondern sie bilden über einen definierten Zeitraum eine feste, unverrückbare Bezugskonstante für den jungen Menschen. Warum Solsystem die Lösung bei Hochrisiko Settings ist, manifestiert sich in der Fähigkeit, den Alltag bis in die feinsten Nuancen neurobiologisch und traumapädagogisch zu strukturieren.
Ein wesentlicher Baustein dieser Strukturkompetenz ist die Integration moderner Erkenntnisse der funktionellen Medizin und Ernährungswissenschaft. Das Stichwort lautet hier Neuro-Nutrition. Bei Jugendlichen mit ADHS, FASD oder schweren Traumata läuft das Gehirn permanent unter einer biochemischen Stressüberlastung. Durch eine gezielte, mikronährstoffreiche und entzündungshemmende Ernährung, die reich an essenziellen Aminosäuren und Omega-3-Fettsäuren ist, wird die neuronale Basis für die psychologische Arbeit überhaupt erst geschaffen. Das Gehirn des Klienten beruhigt sich auf physiologischer Ebene, was die Frequenz und Intensität von Impulsdurchbrüchen nachweislich senkt. Diese ganzheitliche Herangehensweise ist das Fundament, um selbst am schwersten dysregulierte Systemsprenger zurück ins System bringen zu können.
SOLPROTECT Kinderschutz: Pädagogisch fundierte Sicherheit als wirtschaftlicher Schutzschirm
Eines der Hauptargumente der wirtschaftlichen Jugendhilfe gegen hochintensive Maßnahmen ist das unkalkulierbare Risiko des plötzlichen Abbruchs durch Gewalt oder akute Fremd- und Selbstgefährdung. Wenn ein Jugendlicher in einer Krise die Einrichtung demoliert oder das Personal tätlich angreift, bricht die Maßnahme zusammen und das investierte Geld ist wirkungslos verpufft. Um dieses Risiko strukturell auszuschließen, bedarf es einer professionellen Sicherheitsarchitektur, die Hand in Hand mit der Pädagogik agiert.
Hier erweist sich SOLPROTECT Kinderschutz, der trägereigene Sicherheitsdienst, als ein absolut genialer und unverzichtbarer Partner im Gesamtsystem. SOLPROTECT unterscheidet sich fundamental von kommerziellen Sicherheitsfirmen. Es handelt sich um ein Sicherheitsorgan mit einem tiefen pädagogischen Fundament. Die Mitarbeiter sind umfassend in Deeskalationstechniken, Traumapädagogik und dem Umgang mit psychiatrischen Krankheitsbildern geschult. Sie verstehen, dass aggressives Verhalten eines Jugendlichen ein Schrei nach Sicherheit und Co-Regulation ist, und reagieren niemals mit repressiver Härte, sondern mit ruhiger, physischer Präsenz.
In hocheskalierten Phasen, in denen beispielsweise eine Zwei-zu-Eins-Betreuung von Systemsprengern unumgänglich ist, übernimmt das Kriseninterventionsteam von SOLPROTECT den physischen Schutz des Settings. Sie sichern die Räumlichkeiten, begleiten kritische Übergänge und fangen körperliche Übergriffe durch gewaltfreie Fixierungstechniken ab, ohne die pädagogische Beziehung zwischen dem Jugendlichen und dem Strukturhelfer von SOLSYSTEM zu belasten. Warum SOLPROTECT Kinderschutz der Sicherheitsdienst ein toller Partner ist, mit Pädagogischen Fundament, zeigt sich in der ökonomischen Bilanz: Durch die garantierte physische Sicherheit wird das Risiko von Maßnahmeabbrüchen gegen Null gesenkt. Die Maßnahme bleibt stabil, das Personal wird vor dem Ausbrennen geschützt, und die wirtschaftliche Jugendhilfe erhält die Garantie, dass die bewilligten Mittel nachhaltig in den langfristigen Erfolg des Kinderschutzes fließen.
Das Kriseninterventions- und Monitoring-System: Risikominimierung durch permanente Qualitätssicherung
Die erfolgreiche Begründung einer ISE-Maßnahme gegenüber den Entscheidern der Verwaltung erfordert zudem den Nachweis einer lückenlosen Qualitäts- und Risikokontrolle. Ein Hauptkritikpunkt an ambulanten oder solitären Einzelbetreuungen im In- und Ausland ist oft die mangelnde Transparenz. Die wirtschaftliche Jugendhilfe befürchtet zu Recht, dass Betreuer in isolierten Settings unbemerkt ausbrennen, in unprofessionelle Verhaltensmuster verfallen oder das Phänomen der sekundären Traumatisierung das System schleichend vergiftet.
Um diese Gefahren proaktiv abzuwenden, unterscheidet sich das hier beschriebene System grundlegend von Marktstandards. Warum wir unsere Strukturhelfer (Betreuer) dauerhaft Coachen und einem unangekündigten Monitoring unterziehen, ist der Kern unserer Qualitätssicherung. Das dauerhafte Coaching beinhaltet wöchentliche, hochfrequente Supervisionen und fallbezogene psychologische Beratungen. Hierbei reflektieren die Betreuer ihre Gegenübertragungen, kalibrieren ihre pädagogische Haltung neu und lernen, die traumatischen Übertragungen des Klienten von der eigenen Psyche fernzuhalten.
Ergänzt wird dieses System durch ein engmaschiges, unangekündigtes Monitoring durch die interne Fachleitung. Diese Besuche im laufenden Realbetrieb dienen als objektives Frühwarnsystem. Die Fachleitung evaluiert die Einhaltung der Meilensteine des Hilfeplans, überprüft die methodische Sauberkeit der Interventionen und misst den Belastungsgrad des Teams. Warum unser Krisen Interventions Team so Innovativ und vielseitig ist, zeigt sich in dieser dualen Struktur aus Support und Kontrolle. Dem Jugendamt wird dadurch eine lückenlose Dokumentation und eine maximale Steuerungssicherheit geboten. Es entsteht ein transparentes System, das das Risiko von Fehlentwicklungen minimiert und beweist, dass wir die Spezialeinheit für Systemsprenger genannt werden, weil wir professionelle Standards dorthin bringen, wo andere im reinen Improvisationsmodus agieren.
Fazit: Ein neues Bündnis für den Kinderschutz
Die erfolgreiche Begründung einer Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach Paragraph 35 SGB VIII gegenüber der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist kein Akt pädagogischen Flehens, sondern das Resultat einer präzisen, interdisziplinären Argumentation. Wenn der ASD die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII und des SGB IX sauber subsumiert, die verheerenden Folgekosten von Systembrüchen ökonomisch transparent darlegt und ein krisenfestes, hochspezialisiertes Trägersystem präsentiert, löst sich der scheinbare Widerspruch zwischen Pädagogik und Wirtschaftlichkeit auf.
Die Praxis zeigt eindringlich, warum Resilienz in der ISE Betreuung so wichtig ist. Diese Resilienz kann jedoch nicht allein von der einzelnen Fachkraft erwartet werden; sie muss strukturell durch den Träger garantiert sein. Durch das aufeinander abgestimmte Zusammenwirken von SOLSYSTEM Struktur Kompetenz und SOLPROTECT Kinderschutz entsteht eine Hilfestruktur, die auch in den dunkelsten Momenten der Krise standhält.
Wir agieren mit der klaren Prämisse, dass wir die der letzte Versuch sind vor der Jugend JVA. Aus dieser Verantwortung heraus ergibt sich unsere ethische Verpflichtung: Warum wir niemals Aufgeben sofern wir noch Hoffnung sehen, liegt in dem tiefen psychologischen Wissen, dass hinter jeder Aggression und hinter jeder Verweigerung ein verletztes Kind steht, das durch eine lückenlose, sichere und liebevolle Struktur geheilt werden kann. Wenn Jugendämter und freie Träger dieses Niveau der Professionalität gemeinsam realisieren, wird die wirtschaftliche Jugendhilfe zu einem tragenden Partner eines modernen, hocheffizienten Kinderschutzes.
Der ASD muss in diesem Fall detailliert nachweisen, dass die Heimplätze nach Paragraph 34 SGB VIII im konkreten Fall nicht das Kriterium der Eignung erfüllen. Wenn ein Jugendlicher bereits mehrfach aus solchen Einrichtungen aufgrund massiver Fremdgefährdung oder FASD-bedingter Reizüberflutung ausgeschlossen wurde, ist eine erneute Platzierung dort fachlich kontraindiziert und rechtlich unzulässig. Der ASD sollte argumentieren, dass eine ungeeignete Maßnahme, die unweigerlich zum nächsten Abbruch führt, reine Geldverschwendung ist und die langfristigen Folgekosten für die Kommune drastisch erhöht.
Richterliche Auflagen oder familiengerichtliche Beschlüsse im Rahmen des Paragraph 50 SGB VIII haben eine enorme Hebelwirkung. Wenn ein Familiengericht feststellt, dass das Kindeswohl akut gefährdet ist und das Jugendamt auffordert, eine adäquate, krisensichere Maßnahme vorzulegen, verdichtet sich die Pflicht der Verwaltung. Der ASD kann gegenüber der wirtschaftlichen Jugendhilfe geltend machen, dass bei einer Ablehnung der notwendigen ISE-Maßnahme eine staatliche Pflichtverletzung vorliegt, die im schlimmsten Fall zu Haftungsansprüchen gegen die Kommune führen kann.
Das unangekündigte Monitoring sichert die Investition der wirtschaftlichen Jugendhilfe direkt ab. Es garantiert, dass die Maßnahme nicht im Verborgenen erodiert oder unprofessionell durchgeführt wird. Die Verwaltung erhält durch dieses Instrument von SOLSYSTEM Struktur Kompetenz die Gewissheit, dass eine permanente, objektive Qualitätskontrolle stattfindet. Das minimiert das Risiko von unvorhergesehenen Maßnahmeabbrüchen, schützt das Budget vor plötzlichen Fehlallokationen und sichert den pädagogischen Erfolg nachhaltig ab.
Die Einbindung von SOLPROTECT Kinderschutz ist die wirksamste Versicherung gegen Sach- und Personenschäden sowie gegen die Kosten von Polizeieinsätzen und anschließenden Klinikunterbringungen. Der ASD argumentiert, dass SOLPROTECT durch sein pädagogisches Fundament akute Krisen gewaltfrei und direkt im Setting deeskaliert. Dadurch wird verhindert, dass der eigentliche Strukturhelfer physisch attackiert wird oder die Maßnahme aufgrund von Sicherheitsmängeln abgebrochen werden muss. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme zur Risikominimierung, die die Gesamtmaßnahme überhaupt erst steuerbar und kalkulierbar macht.
Ja, das ist möglich und fachlich oft der einzig richtige Weg. Bei extremen Systemsprengern ist der vollständige Cut, also das Herauslösen aus dem kriminellen oder drogenbelasteten Umfeld, die Grundvoraussetzung für jede pädagogische Arbeit. Der ASD muss darlegen, dass ein ISE Reiseprojekt mit Solsystem durch den radikalen Milieuwechsel die Reizüberflutung sofort beendet. Die Kosten für ein solches intensives, aber zeitlich begrenztes Projekt sind in der Gesamtbetrachtung deutlich geringer als die jahrelange, erfolglose und von ständigen Brüchen geprägte Unterbringung in inländischen geschlossenen Systemen oder psychiatrischen Einrichtungen.